DANKE AN ALLE DIE UNS MIT EINER SPENDE UNTERSTÜTZT HABEN!

Wir warten jetzt gespannt auf die Entscheidung des Gerichts!

Spenderliste:

Vielen Dank:

- Herr T. aus Brandenburg                              150,- €

- Frau R. aus NRW                                           20,- €

- Familie B. aus NRW                                       30,- €

- Familie S. aus Niedersachsen                      100,- €

- Frau A.Z. aus der Pfalz                                   60,- €

- Familie R. aus Brandenburg                           50,- €

- Frau S. aus Sachsen                                      20,- €

- Frau H. aus Berlin                                          100,- €

- Fam. H. und Fam. C. aus Sachsen-Anhalt   100,- €

- Frau R.Z. aus er Pfalz                                   100,- €

- Frau N. aus Berlin                                            20,- €

- Frau M. aus Sachsen-Anhalt                            80,- €

- Frau H. aus Brandenburg                               100,- €

- Frau W. aus NRW                                            25,- €

- Frau M. aus Brandenburg                                 50,- €

GESAMT                                                        1.005,- €

Hurra, wir haben den Betrag zusammen! 

 

Wir bitten um finanzielle Unterstützung für “Klage Brandenburg“!

 

Liebe Menschen und vor allem liebe Brandenburger,

 

in der Brandenburger Hundeverordnung sind die Rassen American Staffordshire Terrier, Pit Bull, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu und deren Mischlinge untereinander oder mit anderen als unwiderlegbar gefährlich eingestuft, ihre Haltung ist verboten!

 

Was bedeutet das für diese Hunde und auch für Menschen, die sich diese Hunde anschaffen wollen?

 

Diese Hunde dürfen im Land Brandenburg nicht angeschafft werden und damit auch

nicht vom Tierschutz vermittelt werden.

Diese Hunde dürfen in diesem Land keinen Wesenstest machen, da sie ja

unwiderlegbar gefährlich sind!

 

Im Herbst 2004 reichten wir Normenkontrollklage dagegen ein!

 

Wir mussten uns einen betroffenen Kläger suchen und haben diesen auch gefunden.

Bei diesem möchten wir uns aus vollem Herzen bedanken!

 

Am 15.11.2007 fand die Verhandlung am Oberverwaltungsgericht in Berlin statt.

Wir wussten, dass wir sehr wahrscheinlich in der 1. Instanz verlieren würden, die Gerichte in Brandenburg und Berlin zeigten noch nie Einsicht und so war es auch!

Unsere Hoffnung bestand darin, dass wir in der Revision, der 2. Instanz, in Leipzig beim Bundesverwaltungsgericht Gehör finden würden.

Man hätte eigentlich damit rechnen müssen, was nun passierte im ersten Urteil, denn wahrscheinlich befürchtet das Oberverwaltungsgericht, dass wir in Leipzig wirklich Gehör finden würden.

Unterstellen wir mal, dass sie dieses nach allen Möglichkeiten zu verhindern versuchten und so hat man die Revision nicht zugelassen!

 

Nun gibt es nicht viel Wege und ganz strenge Kriterien, um eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde anerkannt zu bekommen und diese ist mit erheblichen Kosten verbunden.

 

In der 1. Instanz hat der Kläger, welcher über uns kam, sämtliche Kosten allein bezahlt.

Dies kann er nun in der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr vollständig.

Wir reden hier von einem Betrag von ca. 1.600,- Euro.

600,- Euro davon kann er allein bezahlen, für den Rest haben wir uns bereit erklärt finanziell einzutreten.

Wir wissen, dass die Chance auf Zulassung sehr gering ist, aber es stecken

so viele Jahre Arbeit in der Klage und so viel Hoffnung.

Sie alle können sich bestimmt vorstellen, wie viel es bedeutet, wenn diese Hunde unter Auflagen überhaupt wieder vermittelt werden dürfen und wie schlimm es für die betroffenen Hunde ist, wenn dieses weiter verboten bleibt. Auch für die Menschen, welche jetzt noch einen Hund dieser Rasse unter Bestandsschutz haben, es wird ihr letzter sein, denn sie werden keinen neuen mehr zugelassen bekommen!

Wir kamen zum Schluss, dass wir “diese Hochzeit angefangen haben zu tanzen“ und nun “tanzen wir sie auch bis zum Schluss“!

Es ist die einzige Chance, die wir hier in Bandenburg noch haben!

Die Nichtzulassungsbeschwerde liegt in Leipzig zum Entscheid vor, wir rechnen in

ca. 2 Monaten mit einem Ergebnis!

Unabhängig davon bleibt die Rechnungshöhe, egal ob angenommen oder abgelehnt!

Ich möchte Sie bitten, uns dabei finanziell zu unterstützen!

Es muss doch auch Brandenburger geben, die bereit sind und / oder betroffen und uns dabei finanziell unterstützen. Oder auch andere Hundehalter, welche helfen wollen!

Ein Brandenburger Hundehalter (hat auch einen American Staffordshire Terrier) hat uns

150,- € dazu gegeben, vielen Dank.

Damit verbleiben immer noch ca. 850,- Euro Kosten.

Unten stehend Auflistung der aktuellen Spenden.

Wenn Sie etwas zur Klage spenden möchten, geben Sie bitte das Stichwort Klage/Leipzig und Ihren Namen an, damit wir dieses dafür verbuchen können.

Schicken Sie uns bitte zusätzlich eine Mail, Fax oder rufen Sie mich an, damit wir Ihren Namen und Ihre Adresse notieren können. Wir möchten Sie zum einen auf dem Laufenden halten können und zum anderen Ende des Jahres eine Spendenbescheinigung ausstellen, wenn gewünscht.

Wir werden selbstverständlich offiziell auf unserer Homepage abrechnen!

Bitte unterstützen Sie uns!

Denn auch Klagen zu führen gehört zum Tierschutz!

Und bitte drücken Sie uns die Daumen, dass man in Leipzig der Beschwerde abhilft.

Es hängt für Brandenburg soviel daran!

Christine Prochnow

Bei Rückfragen 030-7961307, am besten zwischen 20 und 21 Uhr!

Oder tagsüber 0171-6873468!

Bankverbindung:

Staffordshire-Hilfe e.V.

Postbank Berlin

BLZ 100 100 10

Konto-Nr. 498 367 102

Stichwort: Klage/Leipzig

Das Urteil und die Entscheidung aus Leipzig werden wir auf unserer HP veröffentlichen!

 

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